Die Bauwerke sind in eine der drei Bauwersklassen mit zugehörigem Bedeutungsbeiwert einzuteilen (Norm SIA 261:16.3.1.1). Für die Bauwerksklasse III muss zusätzlich zur Tragsicherheit die Gebrauchstauglichkeit nachgewiesen werden. Dies gilt auch für sekundäre Bauteile (Norm SIA 261:16.1.5).
Die Schachthöhe z_aza wird über der Angriffsebene der Erdbebeneinwirkung (Oberkante eines starren Kellergeschosses) in Meter bestimmt. Die folgenden Aufzugsschacht-Anordnungen gelten für starre Keller bzw. Untergeschosse. Der ungünstigste Fall liegt vor, wenn der Aufzug alle Geschosse erschliesst und somit z_a = hza=h ist.
Projekte in Erdbebenzonen müssen durch einen erfahrenen Baustatiker überprüft werden, da bei genauer Analyse weniger konservative Werte resultieren. Für Gebäude der Bauwerksklasse III muss zusätzlich die Gebrauchstauglichkeit nachgewiesen werden.
Nach Erhalt der Bemessungsbeschleunigung bestimmt der Unternehmer, der den Aufzug liefert, die Erdbebenkategorie für den Aufzug nach EN 81-77: Anhang A. Die Grösse der Bemessungsbeschleunigung a_dad bestimmt die Massnahmen am Aufzug, die durch den Hersteller getroffen werden müssen. Dies kann wiederum auch einen Einfluss auf die Kosten und Schachtabmessungen haben. Da auch die Befestigungen der Bemessungssituation zwingend berücksichtigt werden müssen, sollte bereits in der Planungsphase die Montageart, Ankerbolzen (gedübelt) oder Ankerschienen (z.B. Halfen, Hilti), festgelegt und dem Unternehmen mitgeteilt werden.
Wenn Sie die Erdbebenkategorie manuell auswählen, können wir zwar den richtigen Lift für die gewählte Kategorie empfehlen, nicht aber überprüfen, ob dieser tatsächlich den Anforderungen am Standort entspricht.